Möchten Sie nach Prag reisen, haben Sie als deutscher Staatsbürger (oder generell als Mitglied der meisten Länder in Europa) Glück: Da es sich um ein Land im Schengen-Raum handelt, benötigen Sie auch kein extra angefordertes Visum. Dennoch sind einige Dokumente zwingend notwendig. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie die Einreise in die Tschechische Republik problemlos klappt und der Urlaub in Prag nicht durch fehlende Unterlagen ins Wasser fällt.
Anforderungen an die Einreise nach Prag
Sofern Sie deutscher Staatsangehöriger sind, benötigen Sie eines der folgenden Dokumente:
Reisepass
Sollten Sie häufiger reisen, werden Sie auch einen Reisepass besitzen. Achten Sie darauf, dass der Pass nicht abgelaufen sein darf (nicht einmal wenige Tage werden von den Behörden akzeptiert).
Vorläufiger Reisepass
Dieses praktische Dokument ist vor allem für spontane Urlaube geeignet, falls die Ausstellung Ihres „echten“ Reisepasses noch nicht vollendet ist.
Personalausweis
Sie können auch komplett ohne Reisedokumente nach Prag reisen und einfach Ihren Personalausweis vorzeigen. Noch einmal sei erwähnt, dass dies nur funktioniert, wenn Sie aus dem Schengen-Raum stammen. Beachten Sie, dass Sie für eine eventuelle Aufenthaltsgenehmigung (dazu später mehr) jedoch einen Reisepass benötigen.
Vorläufiger Personalausweis
Auch mit diesem kurzfristig verfügbaren Dokument werden Sie bei einer Reise nach Prag nicht vor Probleme gestellt.
Kinderreisepass
Kinder benötigen inzwischen auch einen eigenen Pass. Mit diesem Reisepass für die Kleinen stoßen Sie am Flughafen nicht auf Probleme.
Beachten Sie unter anderem die folgenden Hinweise: Das Dokument, das Sie zur Einreise verwenden, muss bis zu Ende(!) der Reise gültig sein. Andernfalls drohen Probleme bei der Ein- oder Abreise. Bedenken Sie auch, dass die Verordnung für Kindereinträge im Reisepass nicht mehr gültig ist: Seit dem 26.06.2012 können Sie eventuell vorhandene Kinder nicht mehr im Reisepass führen. Jedes Kind muss sich selbst ausweisen können (wie etwa mit dem bereits erwähnten Kinderreisepass).
Sonderfall: Reisen mit Tieren
Möchten Sie beispielsweise Ihren Hund als Haustier mitnehmen, ist dies auch in Prag möglich. Dafür benötigen Sie drei zusätzliche Dokumente, um ein Gesundheitsrisiko durch die Einfuhr des Tieres zu verhindern:
- Der Tierarzt wird Ihnen auf Anfrage einen sogenannten Heimtierausweis ausstellen. Dieser ist innerhalb der gesamten EU und damit auch in Prag gültig. Er weist Sie als Besitzer des Haustieres aus.
- Um den genannten Ausweis zu erhalten, ist eine Tätowierung des Tieres notwendig. Seit 2011 muss das Tier außerdem einen elektronischen Chip unter der Haut mitführen. Beide Voraussetzungen bereiten dem Tier keine Schmerzen, weder Tattoo noch Chip sind vom Tier später bemerkbar.
- Eine Tollwut-Impfung ist ebenfalls Pflicht für alle Tiere, die innerhalb der EU die Ländergrenzen wechseln. Eine erste Impfung muss daher so früh wie möglich nach Vollendung des dritten Lebensmonates stattfinden.
Davon abgesehen behandeln Sie das Tier in Prag genauso wie zu Hause. Unterschiede hinsichtlich der Gesetzgebung gibt es nicht.
Einreise nach Prag mit einem Visum
Sind Sie kein Staatsangehöriger eines EU-Landes oder der Schweiz, benötigen Sie für die Einreise ein Visum. Davon gibt es grundsätzlich drei verschieden Arten: das Einreisevisum, das Transitvisum und das Flughafentransitvisum. Für Sie von besonderem Interesse ist nur das Einreisevisum. Es berechtigt Sie dazu, sich für einen bestimmten Zeitraum innerhalb von Prag (beziehungsweise der gesamten Tschechischen Republik) aufzuhalten.
Ein Transitvisum ist nur für fünf Tage gültig und bedeutet, wie der Name andeutet, dass Sie sich nur vorrübergehend für die Weiterreise in Prag aufhalten. Mit einem Flughafentransitvisum dürften Sie selbst das Flughafengelände nicht verlassen. Sie möchten daher ein Einreisevisum erhalten. Sofern alle Dokumente in Ordnung sind, ist dies kein größeres Problem.
Die notwendigen Dokumente fallen wie folgt aus:
Reisepass
Um ein Visum für Prag zu beantragen, brauchen Sie einen Reisepass, dessen Gültigkeit mindestens drei Monate über die Gültigkeit des Visums hinausreicht. Er muss außerdem innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein. Weiterhin verlangt das tschechische Konsulat eine Kopie der ersten vier Seiten des Reisepasses.
Zweckdienliche Dokumente
Falls vorhanden, müssen Sie Dokumente vorlegen, die den Zweck des Aufenthalts darlegen. Dies können beispielsweise Einladungen von Privatpersonen, Arzttermine im Ausland, eine Hotelreservierung für einen Urlaub und ähnliche Papiere sein.
Finanzielle Absicherung
Sie müssen vorlegen, dass Sie die Kosten für den Aufenthalt selbst bestreiten können und auch für die An- und Rückseite über ausreichende Mittel verfügen. Weiterhin müssen Sie dazu in der Lage sein, im Krankheitsfall die Kosten für die Behandlung zu tragen, wozu etwa die Vorlage einer Auslandsreiseversicherung notwendig ist.
Gebühr
Zusätzlich ist die Entrichtung der Gebühr für das Visum notwendig. Wie teuer diese Gebühr genau ist, schwankt gelegentlich. Informieren Sie sich daher vor der Abreise noch einmal. Im Vergleich zu den restlichen Kosten für die Reise wird diese Gebühr jedoch verschwindend gering ausfallen und Sie nicht vor Probleme stellen.
Biometrisches Passbild
Ein gewöhnliches, älteres Passbild reicht nicht aus, damit Sie nach Prag einreisen können. Es muss sich zwingend um ein modernes, biometrisches Passbild handeln. Zwar sind diese biometrischen Exemplare wesentlich teurer als die älteren Varianten, im Vergleich zu den restlichen Reisekosten spielt aber auch dieses Passbild kaum eine Rolle.
Ausgefülltes Formular
Um das Visum zu erhalten, müssen Sie letztendlich das dafür notwendige Formular ausfüllen. Achten Sie darauf, jedes Feld wahrheitsgemäß und fehlerfrei auszufüllen, da Ungereimtheiten von den Behörden nicht gerne gesehen werden. Nehmen Sie sich also etwas Zeit und bearbeiten Sie dieses Dokument nicht in der letzten Minute.
Sofern Sie alle Schritte berücksichtigt haben, ist der Erhalt des Visums nur noch eine Formalität. Rechnen Sie mit Bearbeitungszeiten von bis zu sieben Werktagen, bis Sie das Visum in den Händen halten.
Längerer Aufenthalt in Prag ohne Visum
Ihr Status als EU-Mitglied bringt diverse Rechte und Pflichten für einen längeren Aufenthalt mit. Beispielsweise können Sie Ihr Aufenthaltsrechts innerhalb von Prag von der zuständigen Behörde bescheinigen lassen, wenn Sie länger als 90 Tage im Land verbringen. Um diese Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, benötigen Sie Ihren Reisepass.
Unabhängig davon, ob Sie eine Aufenthaltsgenehmigung haben oder nicht, müssen Sie die Einreise nach Prag nach 30 Tagen bei der örtlichen Zweigstelle der Fremdenpolizei melden. Andernfalls handelt es sich nach Ablauf dieses Zeitraums um einen unberechtigten Aufenthalt. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Sie in einem Hotel oder einer Pension wohnen, da Ihr Aufenthalt dann auf diese Weise belegt ist. Wohnen Sie also beispielsweise bei Freunden, müssen Sie sich um diese Meldung kümmern.
Auch dann, wenn Sie ein Visum besitzen, ist eine Meldung bei der Polizei Pflicht. In diesem Fall haben Sie allerdings nur drei Werktage Zeit, Sie sollten diesen sehr kurze Zeitdauer also nicht vergessen.
Urlaub in Prag
Ob als EU-Bürger oder nicht: Eine Reise nach Prag wird Sie nicht vor Probleme stellen, wenn Sie sich frühzeitig um die notwendigen Dokumente kümmern. Als Mitglied eines Landes im Schengen-Raum haben Sie es besonders einfach, da die Anforderungen an die Einreise dann fast gar nicht vorhanden sind – Ihren Personalausweis beispielsweise besitzen Sie schließlich ohnehin. Dem Urlaub in Prag steht damit nichts mehr im Weg!
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